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Liebe Freunde des Velener Karnevalszugs!

Wir möchten euch einige verbindliche Hinweise geben, die helfen sollen, den Zug so schön und erfolgreich zu gestalten, wie ihr alle und natürlich wir es uns wünschen.

Achtet bitte darauf, dass im Zug nicht zu große Lücken entstehen. Bleibt nicht stehen, rast aber nach einer möglichen Stockung auch nicht wieder gleich los. Geht und fahrt gleichmäßig! Der Zug wird wieder langsam fahren, um jeden Zugteilnehmer genug Zeit zum Feiern mit seinem am Zugweg stehenden Freunden zu geben, und vor allem auch den Musikgruppen die Gelegenheit zum einen oder anderen Ehrentanz zu geben.
Musikanlagen dürften nur mit einem maximalen Schallleistungspegel von 90dBA betrieben werden. Es werden stichprobenhafte Messkontrollen durchgeführt. Bei Verstößen gegen die Lärmbegrenzung wird ein Ausschluss der Zugteilnahme ausgesprochen. Die Lautsprecher sollten in einer Mindesthöhe von 2.00m und in einem Abstrahlwinkel nach oben gerichtet angebracht werden. Die Musikauswahl sollte Karnevalslieder und Schlager umfassen. (kein Techno, Rapp, House etc.)
Im Rahmen des Zuges und des Zugausklangs werden Fotos gemacht und veröffentlicht, z.B. unter www.karneval.invelen.de . Diese gelten als „Bild in der Menge“. Jeder Teilnehmer muss davon ausgehen im Interesse der Öffentlichkeit fotografiert zu werden und hat dies auch billigend in Kauf zu nehmen.
Beim Karnevalsumzug als Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen sind folgende Verhaltensregeln vorgeschrieben.

Es ist sicherzustellen, dass die Zugteilnehmer kein Wurfmaterial verwenden, durch das andere Personen verletzt (oder anderweitig geschädigt) werden können. Für Schäden, die durch Wurfmaterial entstehen, haften die jeweiligen Zuggruppen.

Das werfen von Stroh, Papierresten etc. ist untersagt.

Die Zugteilnehmer müssen sich verkehrsgerecht verhalten (vorsichtig mit Alkohol!).

Verpackungsmaterial und sonstiger Müll ist mit nach Hause zu nehmen und dort zu entsorgen! In keinem Fall gehört er auf Fahrbahn oder Gehweg, noch weniger in Nachbars Vorgarten oder in die Natur! Vor allem Flaschen bitte mitnehmen.

Die Festwagen sind durch (nüchterne!) Ordner (min. 18 Jahre) so abzusichern, dass eine Gefährdung der Zuschauer und vor allem der Kinder ausgeschlossen werden kann.

Zu diesem Zweck sind pro Fahrzeugachse zwei Ordner einzusetzen.

Die Fahrer müssen min. 18 Jahre alt und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein und die Zugmaschinen muss für den Einsatz im Zug angemeldet werden, sonst besteht kein Versicherungsschutz.

An Umzügen dürfen nur verkehrssichere Fahrzeuge teilnehmen. Mit Ausnahme von Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 6kh/h muss für jedes Fahrzeug eine Betriebserlaubnis erteilt sein. Die Kennzeichen der zugelassenen Fahrzeuge müssen lesbar sein. Die Fahrzeughalter haften für die Einhaltung der Verkehrssicherheit.

Alle Wagen müssen ansonsten den einschlägigen Vorschriften entsprechen. (s. Wagenbauhinweise)

Zugteilnehmer haben für eigenen Versicherungsschutz zu sorgen. Eine Teilnahme an Umzügen erfolgt auf eigene Gefahr.

Eltern haften für Ihre im Zug mitgehenden oder -fahrenden Kinder.

Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung haben auch während des Umzuges ihre volle Gültigkeit und sind in jedem Falle zu beachten.

Der Genuss von Alkohol ist auf ein – den Teilnehmern am öffentlichen Straßenverkehr – erlaubtes Maß zu beschränken.

Erwachsene und jugendlichen Zugteilnehmer ab 16 Jahren sind nur leichte Alkoholika, wie Bier und Biermischgetränke (z.B. Radler) erlaubt. Spirituosen, wie Korn, Roten, Mixgetränke o.ä. sind für Personen über 18 Jahren auf ein vernünftiges Maß zu begrenzen.

  • Alkoholmissbrauch muss verhindert werden.
  • Jugendschutzgesetz wird kontrolliert und durchgesetzt
  • Erwachsene Teilnehmer werden gebeten, sich als Vorbilder zu verhalten.
  • Betrunkene werden nicht zum Zug zugelassen und aus dem laufenden Zug verwiesen.
  • Diese Maßnahmen werden durch Ordnungsamt und Polizei unterstützt und durchgesetzt.
  • Aus Sicherheitsgründen ist das Schaukeln und Springen auf den Wagen nicht erlaubt.

Die für den Umzug abgeschlossene Haftpflichtversicherung gilt nur für den Umzug und nicht für die An- und Abfahrt. Es werden nur solche Schäden abgedeckt, die

  • vom Veranstalter verantwortet werden müssen
  • nicht von anderen Versicherungen wie private Haftpflichtversicherung, Vereinsversicherung etc. versichert sind

Das bedeutet, die Umzugsversicherung haftet für Schäden nur nachrangig.

Liebe Karnevalsfreunde, helft bitte durch einhalten der Regeln mit, dass der Zug wieder reibungslos läuft, wie in allen Jahren zuvor. Seid so nett und gebt diese Informationen an alle Zugteilnehmer weiter.

Insbesondere weisen wir darauf hin, dass mit der Anmeldung zum Umzug diese Verbindlichkeiten anerkannt werden und Weisungen des Zugkomitees als Veranstalter befolgt werden müssen.

Jetzt wünschen wir euch noch viel Spaß im Karneval, schönes Wetter für den Rosenmontag, uns allen einen wunderschönen Zug und natürlich ein dreifach kräftiges

Velen Helau!

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